Betreuungskosten

In den Betreuungskosten sind die Steuern, Sozialversicherungen, Kranken- und Unfallversicherung, Kosten für Organisation der An- und Abreise, eine rechtssichere Vertragsgestaltung und Ersatz bei Ausfall einer Betreuungskraft (z.B. Krankheit, Urlaub) bereits enthalten. Die Tagessätze werden von uns tagesgenau abgerechnet und verstehen sich bei freier Kost und Logis. 

Der genaue Tagessatz der Betreuung variiert je nach Hilfsbedürftigkeit des individuellen Pflegefalls sowie den Qualifikationen der Betreuungskraft. Nach Eingang Ihres Fragebogens erhalten Sie von uns unverzüglich ein 
individuelles Preisangebot für Ihre Betreuungssituation.

Monatliche Kosten für eine Betreuungskraft bei freier Kost und Logis: 

Kosten* (inkl. aller Sozialabgaben, Versicherungen, An- und Abreise der Betreuungskraft und Steuern) betragen:

Für eine Betreuungskraft und eine Pflegeperson:

 (30,5 Tage/Monat a 111, 47 Euro)          3.400,00 Euro

Für eine Betreuungskraft und zwei 
Pflegepersonen  Plus 20 %:                     4.080,00 Euro

 

Kostenbeispiel

Monatliches Kostenbeispiel einer Betreuungskraft bei 2 Monaten Laufzeit mit kommuniktiven Deutschkenntnissen für die 24-Stunden-Betreuung eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3  inkl. Haushaltsführung*:

monatliche Kosten der 24-h Betreuung/Pflege (Tagessatz 111,47 € bei 30,5 Tagen)

 + 3.400,00 Euro

abzüglich Pflegegeld für Pflegegrad 3 (mit Demenz Pflegegrad 5: 728 €):

 - 599,00 Euro

abzüglich Verhinderungspflegegeld ( maximal  3.539,00 Euro pro Jahr):

 - 294,92 Euro

abzüglich Steuervorteil (1.100,00 € pro Jahr):

 - 91,67 Euro

Effektive monatliche Belastung                           2414,41 Euro

 

*Diese beispielhafte Aufstellung der monatlichen Kosten und Zuschüsse soll Ihnen als Orientierung für Ihre effektive Belastung dienen. Hierbei sind alle anfallenden Kosten und mögliche Vergünstigungen nach dem Pflegestärkungsgesetz 1 (gültig ab 1.1.2015), nach dem Inkraftreten der Pflegereform (gültig ab 1.1.2017) und nach der Einführung des Mindestlohngesetzes (gültig ab 1.1.2021) enthalten.

Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der 24-Stunden-Pflege. Die genaue Höhe der Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen.

Die Auszahlung der Verhinderungspflege, einschließlich der Aufstockung durch nicht genutzte Kurzzeitpflege innerhalb eines Kalenderjahres, setzt einen positiven Bescheid der Pflegekasse voraus. In unserer Berechnung wurde der Gesamtbetrag von 3.539 € berücksichtigt, was einem monatlichen Anteil von 294,92 € entspricht.

Darüber hinaus können Steuerpflichtige Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

 

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