Seniorenpflege mit Herz vermittelt seit 2009 bundesweit geprüftes und geschultes Pflegespersonal für Privathaushalte im Rahmen der geltenden inneneuropäischen Bestimmungen der Dienstleistungsfreiheit. Die von Seniorenpflege mit Herz vermittelten Pflegekräfte aus Osteuropa sind alle sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig in ihrem Heimatland angemeldet.
Im Rahmen der geltenden EU-Entsenderichtlinie (2004) werden alle Betreuungskräfte unter Einhaltung der gültigen Rechtsnormen in den jeweiligen Haushalt nach Deutschland entsendet. Es liegt für jede einzelne Betreuungskraft eine gültige A1-Bescheinigung vor. Die A1-Bescheinigung ist das wichtigste Dokument im Bezug auf die Entsendung und dient Ihnen und der Betreuungskraft als Nachweisdokument, dass Sozialabgaben im Heimatland ordnungsgemäß abgeführt werden. Der seit dem 01.Januar 2021 gesetzlich bestimmter deutscher Mindestlohn ist Teil unserer Vertragsgrundlage.