Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Agentur „Seniorenpflege mit Herz“

 

vertreten durch die Geschäftsführerin Aleksandra Duda Wieselkamp 11 21244 Buchholz in der Nordheide
Geltungsbereich
Die Agentur „Seniorenpflege mit Herz“ (im Folgenden „Agentur“) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Durch die Nutzung der Leistungen der Agentur gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Individualvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur gelten nur und soweit sie schriftlich abgeschlossen wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 1 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Vertrages durch beide Vertragspartner zustande und bindet die Parteien, sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolger.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der jeweilige Gegenstand und Umfang der Leistung des Vertrages ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die auf dem Vertragsformular aufgeführt und mit diesem verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere aus dem zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Internetangebot der Agentur oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
§ 3 Leistungen, Leistungsumfang
Die Agentur erbringt die aus den Leistungsangeboten beschriebenen Leistungen selbst. Bei der Beratung und der Auswahl der Dienstleistungsfirma wird die Agentur im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Dienstleistungsfirma lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Dienstleistungsfirmen oder anderen Dienstleistern wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. Die Agentur erteilt unverbindlich eine Handlungsempfehlung auf Grund der vorangegangenen Aufnahme der momentanen Situation und steht dem Auftraggeber insbesondere bei den Verhandlungen mit den Dienstleistungsfirmen und dem Abschluss der Verträge unterstützend zur Seite.
§ 4 Ansprüche aus den Verträgen
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus den Verträgen zwischen dem Auftraggeber mit der Dienstleistungsfirma oder mit dem Dienstleistern ergeben (Leistungs- und Schadensersatzansprüche) sind ausschließlich durch den Auftraggeber selbst geltend zu machen.
§ 5 Entgelte, Preisänderungen
Die Nutzung des Leistungsangebotes der Agentur erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültiger Entgelte, die der zu diesem Zeitpunkt aktueller Preisliste bzw. dem Beratungsvertrag zu entnehmen sind.
§ 6 Zahlungsverzug
Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von der Agentur den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 5,00 € zu tragen. Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, kann die Agentur die Einrede des nichterfüllten Vertrages geltend machen. Zukünftige Leistungen werden dann nur noch gegen Vorkasse erbracht. Setzt die Agentur den Vertrag trotz Zahlungsverzuges des Auftraggebers fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Auftraggebers auf der Mahnstufe ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Der Vergütungsanspruch der Agentur für bereits erfolgte Leistungen bleibt von der fristlosen Kündigung unberührt. Die Ersatzpflicht wird durch die ersparten Aufwendungen gemindert. Für die Zeit, in der sich der Auftraggeber in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr berechnet.
§ 7 Unmöglichkeit
Bei Eintritt von höherer Gewalt oder von anderen bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Ereignissen, die der Agentur die vereinbarten Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, wird die Agentur von der Leistungspflicht frei. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, die die Agentur mittelbar oder unmittelbar betreffen, gleich, sofern sie diese nicht beseitigen kann. Soweit durch solche Hindernisse der Agentur die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag auf unabsehbare Dauer unmöglich wird, wird sie ebenfalls von ihren Vertragspflichten frei. Soweit Verzögerungen durch Hindernisse im diesem Sinne für den Auftraggeber unzumutbar werden, kann der Auftraggeber der Agentur eine angemessene Frist zur Fortsetzung der vertragsgemäßen Tätigkeiten setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen. Der Vergütungsanspruch der Agentur für bereits geleistete Leistungen bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Haftung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Dienstleistungsunternehmens. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel der von der Agentur erstellten Handlungsempfehlung darauf beruhen, dass der Auftraggeber die im Beratungsvertrag genannten Mitwirkungspflichten  nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für das durch die Dienstleistungsfirma entsandte oder vermittelte Personal. Die Agentur haftet nur für die vorsätzliche und grobfahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für die Haftung für Schäden aus der Verletzung  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen die Agentur verjähren spätestens nach Ablauf von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ist in dem Vertragsformular geregelt. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die Agentur gilt insbesondere ein Verstoß des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote, so die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen; ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Mahnung durch die Agentur. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einwurf-Einschreiben oder Telefax mit Sendebericht auf Absenderseite. Eine Vergütung der Agentur für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als der Auftragnehmer hierdurch Aufwendungen erspart und bzw. oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
§ 10 Sonstiges
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, soweit in diesen AGBs nichts Anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann schriftlich verzichtet werden.
§ 11 Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Geschäftssitz der Agentur. Es gilt das deutsche Recht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungeues möglichst nahe kommt.

 

Druckversion | Sitemap
© Seniorenpflege mit Herz

Anrufen

E-Mail